Hanau führt Bezahlkarte für Leistungsberechtigte ab Oktober 2026 ein 💳✨

Der Magistrat der Stadt Hanau hat der Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zugestimmt. Ab dem 1. Oktober 2026 wird das vom Land Hessen bereitgestellte System zunächst für neu zugewiesene Leistungsberechtigte und Wiederkehrer eingesetzt; bis spätestens zum 30. September 2027 sollen alle Leistungsberechtigten auf das neue Verfahren umgestellt sein. Die Bezahlkarte ersetzt die Bargeldauszahlungen: Die monatlichen Grundleistungen werden auf die Karte geladen und können bei den vorgesehenen Akzeptanzstellen bargeldlos genutzt werden, 50 Euro davon können in bar abgehoben werden. Die Einführung folgt der landesweiten Ausgestaltung und dient zugleich der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe sowie der Reduktion des Bargeldverkehrs, was Mitarbeitende entlastet und die Sicherheit erhöht. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen: Zum Start am 1. Oktober erhalten alle neu nach Hanau zugewiesenen Leistungsberechtigten sowie Personen, die nach einer Unterbrechung erneut Leistungen beziehen, eine Bezahlkarte; anschließend werden Bestandsfälle innerhalb eines Jahres schrittweise auf das neue Verfahren umgestellt. Hintergrund ist die Kreisfreiheit seit dem 1. Januar 2026, die den Aufbau organisatorischer und technischer Strukturen notwendig machte. Die laufenden Kosten trägt das Land Hessen; die Stadt bleibt primär für Personal- und Organisationsaufwände verantwortlich. Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri betont: Die Bezahlkarte ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Digitalisierung, weniger Bargeldverkehr und effizienteren Verwaltungsabläufen, ohne die gesetzlichen Leistungsansprüche zu verändern.

Quelle der ursprünglichen Meldung: https://www.presse-service.de/meldung.aspx?ID=1227046