Die Hanauer Stadtverordnetenversammlung hat eine neue Satzung zur Verwendung des Hanauer Stadtwappens und der historischen Wappen der Stadtteile beschlossen. Sie schafft erstmals eine verbindliche Grundlage dafür, von wem und unter welchen Voraussetzungen die Wappen genutzt werden dürfen. Oberbürgermeister Claus Kaminsky sagte, unsere Wappen stünden für die Geschichte und Identität Hanaus und seiner Stadtteile, und die Satzung schütze sie angemessen, ohne die gewachsene Verbundenheit der Menschen, Vereine und örtlichen Gemeinschaften mit ihren Stadtteilen einzuschränken. Das Hanauer Stadtwappen ist gesetzlich geschützt; Dritte benötigen grundsätzlich eine Genehmigung der Stadt, die bislang in einer verwaltungsinternen Richtlinie geregelt war und nun in eine allgemein verbindliche Satzung überführt wird. Neu aufgenommen wurden die historischen Wappen der Stadtteile Kesselstadt, Steinheim, Klein-Auheim, Großauheim, Wolfgang und Mittelbuchen. Obwohl sie keine Hoheitszeichen sind, prägen sie das Selbstverständnis der Stadtteile und dürfen von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Privatpersonen genutzt werden, sofern ein Bezug zum Stadtteil besteht und die Nutzung dessen Ansehen nicht beeinträchtigt. Bereits bestehende Verwendungen genießen Bestandsschutz und können fortgeführt werden. Kaminsky betonte, man habe eine ausgewogene Regelung geschaffen, die Schutz und Bedeutung der Wappen für das gesellschaftliche Leben in den Stadtteilen berücksichtige.
Pressekontakt: Florian Bauer, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
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